Ihre NIE-Nummer geregelt, auch von Ihrem Heimatland aus
Ohne NIE-Nummer kommen Sie in Spanien nirgends hin. Kein Hauskauf, kein Bankkonto, kein Vertrag auf Ihren Namen. Sie ist der Schlüssel zu allem, und die Beantragung ist für die meisten die erste Hürde. Wir regeln das für Sie. Sie müssen dafür nicht nach Spanien kommen.
Antrag startenWas genau ist eine NIE
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NIE steht für Numero de Identidad de Extranjero, die Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Sie wird von der spanischen Nationalpolizei vergeben und bleibt ein Leben lang gültig.
Wichtig zu wissen: Eine NIE ist keine Aufenthaltserlaubnis und kein Ausweis. Es ist buchstäblich ein Blatt Papier mit Ihrer Nummer. Sie berechtigt Sie nicht, in Spanien zu wohnen oder zu arbeiten, dafür benötigen Sie andere Dokumente. Die NIE macht Sie jedoch im spanischen System sichtbar, sodass Sie Dinge regeln können.
Die rechtliche Grundlage bilden das Ley Orgánica 4/2000 und die Durchführungsverordnung Real Decreto 1155/2024, veröffentlicht am 20. November 2024 und in Kraft seit dem 20. Mai 2025.
Wann benötigen Sie sie
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Sie benötigen eine NIE, sobald Sie wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen in Spanien haben. In der Praxis bedeutet das:
- Eine Immobilie kaufen, verkaufen oder erben
- Ein Bankkonto eröffnen
- Eine Hypothek aufnehmen
- Für jede Urkunde zum Notar gehen
- In Spanien Steuern zahlen
- Ein Unternehmen gründen oder selbstständig arbeiten
- Ein Auto auf Ihren Namen anmelden
- Versorgungsanschlüsse einrichten
Die drei Wege zur Beantragung
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Es gibt genau drei legale Wege. Welcher für Sie der beste ist, hängt davon ab, wo Sie sind und wie eilig es ist.
Persönlich in Spanien. Sie buchen einen Termin (cita previa) bei einer Polizeistelle oder Ausländerbehörde und gehen selbst hin. Klingt einfach, doch das Terminsystem ist berüchtigt. In stark frequentierten Regionen sind Termine Wochen bis Monate im Voraus ausgebucht, und Plätze verschwinden binnen Minuten.
Über ein spanisches Konsulat in Ihrem Land. Sie müssen nicht reisen, aber es dauert lange. Wartezeiten von mehreren Monaten sind normal. Keine Option, wenn Sie eine Immobilie mit Frist kaufen.
Über einen Bevollmächtigten mit Vollmacht. Sie erteilen einem spanischen Anwalt oder Vertreter eine notarielle Vollmacht (poder notarial). Dieser regelt das gesamte Verfahren in Spanien, während Sie zu Hause bleiben. Das ist der Weg, den wir nutzen, und für die meisten der schnellste und einfachste.
So funktioniert es mit Vollmacht
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Schritt 1: Wir besprechen Ihre Situation. Wir schauen, wofür Sie die NIE benötigen, denn das bestimmt, welche Nachweise die Polizei sehen will. Eine NIE für einen Immobilienkauf erfordert andere Unterlagen als eine NIE für eine Firmengründung.
Schritt 2: Sie unterschreiben die Vollmacht. Das machen Sie bei einem spanischen Konsulat in Ihrem Land oder bei einem Notar in Ihrer Nähe. Im letzten Fall braucht das Dokument eine Apostille, eine internationale Legalisierung. Rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen.
Schritt 3: Wir stellen die Unterlagen zusammen. Formular EX-15 korrekt ausgefüllt, Ihre Passkopie, der Nachweis Ihres Interesses in Spanien und die Zahlung der Gebühr. Wir prüfen alles vor der Einreichung.
Schritt 4: Der Antrag wird eingereicht. Ihr Bevollmächtigter reicht die Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
Schritt 5: Sie erhalten Ihre NIE. Wir senden Ihnen das Dokument digital und auf Wunsch auch per Post.
Welche Unterlagen sind nötig
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- Ein gültiger Reisepass (Kopie aller beschriebenen Seiten)
- Formular EX-15, das offizielle Antragsformular
- Nachweis Ihres Interesses in Spanien. Hier scheitern die meisten Anträge. Ein unterschriebener Reservierungsvertrag für eine Immobilie, ein Arbeitsvertrag oder ein anderes Dokument, das nachvollziehbar zeigt, warum Sie die Nummer benötigen. Eine vage Erklärung reicht nicht.
- Die notarielle Vollmacht mit korrekter Legalisierung, wenn Sie es aus der Ferne machen.
Wie lange dauert es
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Die offizielle Entscheidungsfrist beträgt höchstens fünf Tage ab Registrierung des Antrags. Das klingt kurz, und das ist es auch.
Aber Achtung: Kommt in dieser Frist keine Entscheidung, gilt das rechtlich als Ablehnung. Das nennt man silencio negativo. Sie haben dann einen Monat, um Einspruch zu erheben.
In der Praxis zählt also die Akte mehr als die Wartezeit. Eine vollständige, korrekt eingereichte Akte wird zügig bearbeitet. Eine Akte mit fehlender Übersetzung oder schwach begründetem Interesse wird zurückgeschickt, und alles beginnt von vorn.
Rechnen Sie insgesamt mit zwei bis sechs Wochen, wovon der größte Teil auf die Vollmacht entfällt.
Wo es schiefgeht
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Erfahrungsgemäß sind das die häufigsten Ablehnungsgründe:
- Unzureichend begründetes Interesse. "Ich will vielleicht ein Haus kaufen" ist kein Interesse. Ein unterschriebener Vertrag schon.
- Fehler bei der Legalisierung der Vollmacht. Eine fehlende Apostille oder eine unvollständige beglaubigte Übersetzung macht das Dokument wertlos.
- Falsch ausgefülltes Formular. Das EX-15 wirkt einfach, doch ein falsches Kästchen bedeutet Ablehnung.
- Abgelaufene Dokumente. Ein Reisepass, der während des Verfahrens abläuft, wird nicht akzeptiert.
NIE, TIE, NIF und grünes Zertifikat: der Unterschied
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Diese Begriffe werden oft verwechselt.
NIE ist Ihre Identifikationsnummer als Ausländer. Ein Papier, keine Karte.
NIF ist die Steuernummer. Für Ausländer ist die NIE zugleich die NIF. Spanier haben eine DNI, die als NIF dient.
Grünes Zertifikat (Certificado de Registro de Ciudadano de la Union) ist für EU-Bürger, die länger als drei Monate in Spanien bleiben. Ein grünes Blatt oder eine Karte, die Ihre Registrierung als EU-Bürger bestätigt. Etwas anderes als die NIE, auch wenn Ihre NIE-Nummer darauf steht.
TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) ist die physische Aufenthaltskarte mit Foto, für Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltstitel.
Als EU-Bürger reicht meist Ihre NIE, später eventuell das grüne Zertifikat.
Läuft eine NIE ab?
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Die Nummer selbst gilt ein Leben lang und läuft nie ab. Das Dokument kann ein Gültigkeitsdatum haben, und manche Stellen verlangen ein aktuelles Exemplar. Dann benötigen Sie keine neue Nummer, nur ein neues Zertifikat.
Papier verloren? Sie können ein Duplikat anfordern. Ihre Nummer bleibt gleich.
Die rechtliche Seite eines Immobilienkaufs
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Neben der NIE ist beim Immobilienkauf mehr rechtliche Arbeit nötig. Es ist klug zu wissen, wer was macht.
Der abogado (Anwalt) prüft, ob die Immobilie schuldenfrei ist, ob keine Pfändungen bestehen, ob die Genehmigungen stimmen und ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist. Er erstellt oder prüft den Vertrag. Kein Luxus: In Spanien übernimmt der Käufer offene Schulden einer Immobilie.
Die gestoría erledigt den Verwaltungskram: Steuererklärungen, Eintragungen, Formulare.
Der Notar ist bei der Übertragung gesetzlich vorgeschrieben. Er erstellt die Urkunde und prüft die Identität beider Parteien. Wichtig: Der Notar in Spanien ist neutral und prüft nicht, ob der Deal gut für Sie ist. Dafür benötigen Sie Ihren eigenen Anwalt.
Unser Rat: Nehmen Sie immer einen eigenen Anwalt, nicht den, den Makler oder Verkäufer empfehlen.
Was wir für Sie tun
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- Wir bestimmen, welcher Weg für Ihre Situation am schnellsten ist
- Wir regeln die Vollmacht und die Legalisierung
- Wir stellen Ihre Akte zusammen und prüfen sie vor der Einreichung
- Wir arbeiten mit registrierten spanischen Anwälten zusammen
- Wir halten Sie in Ihrer Sprache auf dem Laufenden
- Wir regeln auch die nächsten Schritte: Bankkonto, empadronamiento, Versicherungen
Was es kostet
Wählen Sie die einzelne NIE-Begleitung oder regeln Sie Ihre wichtigsten Startthemen gemeinsam.
- Unsere Begleitung
- Wir reservieren den Betrag und buchen ihn erst ab, sobald wir beginnen.
- Alles auf einmal
- NIE, Bankkonto und digitales Zertifikat zusammen. Einzeln wären das 628 Euro.
Bereit, Ihre NIE zu regeln?
Sie liefern Ihre Unterlagen, den Rest machen wir.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine NIE beantragen, ohne nach Spanien zu kommen?+
Ja, über eine notarielle Vollmacht an einen Vertreter in Spanien. Das ist der meistgenutzte Weg für Menschen, die aus dem Ausland eine Immobilie kaufen.
Was ist in der NIE-Begleitung für 299 € enthalten?+
Wir prüfen Ihre Situation und Unterlagen, bereiten Formulare und Termin vor und begleiten Sie im bestätigten Leistungsumfang. Externe Kosten oder Zusatzoptionen stehen vorab klar in Ihrem Angebot.
Kann ich es selbst machen?+
Ja. Sie können einen Termin bei der spanischen Polizei oder einem Konsulat machen und den Antrag selbst stellen. Das ist günstiger. Wir bieten den Komfort, die Sicherheit einer korrekten Akte und die Begleitung in Ihrer Sprache.
Ist eine NIE dasselbe wie eine Aufenthaltserlaubnis?+
Nein. Eine NIE ist nur eine Identifikationsnummer. Sie berechtigt nicht, in Spanien zu wohnen oder zu arbeiten.
Wie lange ist meine NIE gültig?+
Die Nummer gilt ein Leben lang. Das Dokument kann ein Gültigkeitsdatum haben, aber die Nummer ändert sich nie.
Brauche ich eine NIE nur, um ein Bankkonto zu eröffnen?+
Fast immer. Nahezu alle spanischen Banken verlangen sie.
Begleitet Corablanca mich zu meinem Termin?+
Ja, wenn persönliches Erscheinen nötig ist und die Begleitung Teil Ihrer bestätigten Leistung ist. Wir bereiten den Termin vor, prüfen Ihre Unterlagen und vereinbaren vorab klar, wann und wo wir Sie begleiten.